5. Mai 2025, 06:00 Uhr
Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand
Von 1. April bis 31. Juli sind alle Hunde an der Leine zu führen. Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit kann eine Störung der Aufzucht zum Verlust von Brut oder sogar zum qualvollen Tod von Wildtieren führen.
Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss Hundeverordnung (HundeV: RB 641.21) mit CHF 100.- gebüsst werden. Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere.