Genehmigung und Inkraftsetzung revidierter NHG-Schutzplan und Reglemente
Das Departement für Bau und Umwelt hat der Gemeinde im April den Entscheid betreffend Teilgenehmigung NHG-Schutzplan und Schutzreglement eröffnet. Diese revidierten Grundlagen sind genehmigt worden. Einzige Ausnahme ist ein Teil einer Wiese im Gebiet Schmidsacker. Jene Wiese muss bezüglich Ausdehnung noch überprüft und die genaue Lage angepasst werden. Diese Änderung ist auf einen Rekurs zurückzuführen. Der Gemeinderat hat entschieden, den angepassten Schutzplan, das Schutzreglement sowie das Beitragsreglement per 1. Juni 2025 in Kraft zu setzen. Alle Grundeigentümer, auf denen geschützte Kultur- und Naturobjekte liegen, sind aufgefordert, die entsprechenden Bestimmungen zu beachten. Der Gemeinderat ist erfreut, dass damit eine weitere Planungsgrundlage der Gemeinde erfolgreich überarbeitet werden konnte.