Anpassung Sondernutzungspläne an neues Recht: Vernehmlassung
Am 3. Dezember hat der Gemeinderat Interessierte im Tscharnerhaus über die geplante Anpassung von Sondernutzungsplänen informiert. Gemäss geltendem Planungs- und Baugesetz (PBG) müssen die Gemeinden innert 15 Jahren nach Inkrafttreten der PBG-Revision im Jahre 2013 ihre zu jenem Zeitpunkt bestehenden Sondernutzungspläne an das neue Recht anpassen. Dieser Schritt ist notwendig, damit diese Pläne und das geltende Recht sich nicht in grösserem Ausmass widersprechen. Für die Gemeinde Stettfurt hat sich gezeigt, dass Pläne aufgehoben werden können, weil die Bebauung in diesen Gebieten abgeschlossen ist und allfällige Änderungen im Rahmen der Regelbauweise behandelt werden können. Es betrifft dies den Gestaltungsplan Oberdorf, den Baulinienplan Dorfkreuzung und den Quartierplan Obere Steig. Zwei Gestaltungspläne werden angepasst. Es sind dies der Gestaltungsplan Wieshalde und der Gestaltungsplan Sunnewies.
Bevor diese Anpassungen und Aufhebungen öffentlich aufgelegt werden, führt der Gemeinderat im Rahmen der Mitwirkung eine Vernehmlassung durch. Die Dokumente können auf dieser Seite eingesehen werden. Sie stehen auch auf der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht zur Verfügung. Informationen zum heutigen Stand finden sich auch im ÖREB, der über die thurGIS-Homepage aufgerufen werden kann. Vernehmlassungen sind bis zum 10. Januar 2025 schriftlich beim Gemeinderat einzureichen (gemeinde@stettfurt.ch, Gemeinderat Stettfurt, Dorfstrasse 2, 9507 Stettfurt).
Aufhebung Sondernutzungspläne- Planungsbericht Aufhebung Sondernutzungspläne [pdf, 353 KB]
- Titelblätter Aufhebung Sondernutzungspläne [pdf, 630 KB]