26. Feb. 2025, 08:20 Uhr
Wichtige Hinweise für korrekte Stimmabgaben bei Abstimmungen und Wahlen
Leider muss das Wahlbüro immer wieder Stimmabgaben für ungültig erklären, weil die Abstimmungs- oder Wahlunterlagen nicht korrekt eingereicht wurden. Die häufigsten Fehler sind:
- Fehlende eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis.
- Verpacken von Abstimmungs- und Wahlzetteln zusammen mit dem Stimmrechtsausweis im gelochten Stimmzettelkuvert.
So reichen Sie Ihre Unterlagen korrekt ein
- Die Stimm- oder Wahlzettel gehören ins gelochte Stimmzettelcouvert.
- Legen Sie das gelochte Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortcouvert, so dass die Adresse der Gemeinde Stettfurt, Wahlbüro, im Fenster sichtbar ist.
Termine und Fristen
- Geben Sie das Antwortcouvert rechtzeitig der Post auf. B-Post-Einzelsendungen erreichen die Empfänger spätestens am dritten Werktag nach der Postaufgabe (ausser am Samstag).
- Sie können das Antwortcouvert auch in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen. Dieser wird am Abstimmungs- oder Wahlsonntag letztmals um 11.00 Uhr geleert.
- Eine vorzeitige Stimmabgabe ist in der Woche vor der Abstimmung jeweils am Donnerstagnachmittag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder am Freitagmorgen von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr am Schalter der Gemeindeverwaltung möglich.
- Die persönliche Stimmabgabe ist am Abstimmungssonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, an der Urne im Tscharnerhaus, Tscharnerweg 5, möglich.
Durch diese Massnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Abstimmungsunterlagen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen und auch gültig sind.