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5. Mai 2025, 06:15 Uhr

Prämienverbilligung 2025

Der Kanton Thurgau gewährt versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung. Massgebend ist die provisorische einfache Steuer zu 100% des Vorjahres, die 800 Franken (bei Erwachsenen) bzw. 1600 Franken (IPV für Kinder) nicht übersteigen darf. Das provisorisch veranlagte steuerbare Vermögen darf CHF 0.00 nicht übersteigen. Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter www.stettfurt.ch. Für ergänzende Auskünfte steht die Krankenkassenkontrollstelle Stettfurt gerne zur Verfügung (Tel. 058 346 16 00).

Information zu Prämienverbillung 2025 [pdf, 1003 KB]

  www.stettfurt.ch/aktuelles/new...
Information zu …verbillung 2025 (PDF, 1003 KB)
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